Spielordnung (SPO) 2026
Deutscher Inline Hockey Verband e.V.
1. Zuständigkeiten
2. Spielbestimmungen
3. Spielberechtigung
4. Spieltermine / Anfangszeiten / Schriftverkehr
5. Pucks / Spielberichte / Ergebnisdienst
6. Spielbetrieb
7. Ordnungsgelder / Bearbeitungsgebühren
8. Gebühren
9. Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichter und Zeitnehmer
10. Schiedsrichterregelung
11. Ausstellung von Bescheiden und Zahlung von Gebühren
12. Rechtsbehelfsbelehrung und Nutzung von Bildern
13. Salvatorische Klausel
Anlage 1 - Sonderregelungen im Spielbetrieb 2026
Anlage 2 - Gebührenordnung
1. Zuständigkeiten
1.3 Regionalverantwortliche
Bundesliga
Sven Reutter
Mobil: +49 179 6921807
E-Mail: sr@dihl.de
Bayern
Tobias Paugger / Mischka Mehner
Mobil: +49 179 6921807 / +49 151 15617999
E-Mail: paugger@dihl.de / mehner@dihl.de
Nordrhein-Westfalen
Lukas Pfeil
Mobil: +49 151 42405811
E-Mail: pfeil@dihl.de
Sachsen
Philipp Kother
Mobil: +49 174 2127305
E-Mail: kother@dihl.de
Baden-Württemberg
Viktor Brumm
Mobil: +49 176 56744262
E-Mail: brumm@dihl.de
Simon Prasske
Mobil: +49 176 84496257
E-Mail: prasske@dihl.de
Bezirksliga Baden-Württemberg
Ludwig Lerch
Mobil: +49 176 30615129
E-Mail: lerch@dihl.de
Hessen
Thorsten Hofmann
Mobil: +49 1511 9429753
E-Mail: hhofmann@dihl.de
1.4 Jugendbereich
U21
Verantwortlicher offen
U18
Claudia Mikhail / Eric Bitsch
Mobil: +49 177 5672885 / +49 163 4226533
E-Mail: mikhail@dihl.de / bitsch@dihl.de
U15
Claudia Mikhail / Eric Bitsch
Mobil: +49 177 5672885 / +49 163 4226533
E-Mail: mikhail@dihl.de / bitsch@dihl.de
U12
Martin Liemer / Stefan Swoboda
Mobil: +49 171 3113285 / +49 171 9531772
E-Mail: liemer@dihl.de / swoboda@dihl.de
1.5 Seniorenbereich
Ü35
Sven Reutter
Mobil: +49 179 6921807
E-Mail: sr@dihl.de
1.6 Weitere Ansprechpartner
Disziplinarausschuss
Claudia Mikhail, Stefan Swoboda, Simon Ungemach, Viktor Brumm, Toto Hofmann
E-Mail: disziplinarausschuss@dihl.de
Berufungskammer
Vorstand DIHV / RKB
E-Mail: berufungskammer@dihl.de
Schiedsrichterausschuss
Obmann: Stefan Lattemann
Mobil: +49 172 4559930
E-Mail: lattemann@dihl.de
2. Spielbestimmungen
2.1 Der Spielbetrieb erfolgt nach den jeweils gültigen Ordnungen des DIHV sowie dem Regelwerk von World Skate, Stand 2021. Das Regelwerk ist unter https://www.dihl.de/regelwerk abrufbar.
2.2 Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sind offizielle Repräsentanten des DIHV. Sie sind verpflichtet, die Regeln konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Dies umfasst sowohl das Spielgeschehen auf dem Spielfeld als auch Vorgänge außerhalb des Spielfelds, insbesondere das Verhalten von Zeitnehmern und Ordnern, das Ausfüllen von Unterlagen, die Weitergabe von Spieldaten sowie die Einhaltung der Kleiderordnung.
2.3 Jede Mannschaft hat dem Ausrichter bis spätestens 15.01. eines Kalenderjahres einen Teamleiter sowie einen Stellvertreter mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) zu benennen.
2.4 Teams, die neu am Spielbetrieb teilnehmen möchten, müssen sich bis zum 31.12. des Vorjahres über https://www.dihl.de für die jeweilige Liga anmelden. Für Bayern gilt abweichend ein Meldeschluss zum 02.04.
Bereits gemeldete Teams, einschließlich Spielgemeinschaften, bleiben automatisch für die nächste Saison registriert, sofern sie sich nicht bis zum 31.12. schriftlich abmelden. Textform ist ausreichend.
2.5 Bei internationalen Spielen ist das Ablegen von Trinkflaschen und Handtüchern auf dem Tornetz untersagt. Im nationalen Spielbetrieb dürfen Torhüter weiterhin Trinkflaschen und Handtücher mitführen, sofern dadurch keine Beeinträchtigung des Spielbetriebs entsteht. Trinkflaschen müssen tropffrei sein; Handtücher dürfen ausschließlich bei Spielunterbrechungen verwendet werden.
2.6 Für alle Spiele sind Rollhockey-Tore nach dem Regelwerk von World Skate zu verwenden. Auf Antrag können für die betreffende Saison auch Eishockey-Tore zugelassen werden.
2.7 Bei der Ankündigung von Spielen sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen und Tabellen ist der offizielle Vereinsname zu verwenden. Der Teamname darf ergänzend genannt werden.
2.8 Der Ausrichter ist berechtigt, bei verbandsschädigendem Verhalten Maßnahmen und Strafen zu verhängen. Gegen entsprechende Entscheidungen kann nach Maßgabe dieser SPO bei der Berufungskammer Einspruch eingelegt werden.
2.9 Jeder Verein ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit seiner Spielstätte sicherzustellen.
2.10 Sollten an Turniertagen Spiele aufgrund höherer Gewalt, insbesondere durch Regen oder Unwetter, ausfallen, legt der zuständige Ligenleiter die Nachholtermine fest.
2.11 Wird ein Spiel vor Spielbeginn aufgrund höherer Gewalt abgesagt, sind dem Schiedsrichter lediglich Fahrtkosten in Höhe von 0,35 € pro Kilometer zu erstatten.
2.12 Spielabsagen und Spielverlegungen sind nur mit Zustimmung des Gegners zulässig. Ein neuer Termin ist spätestens drei Tage nach der Absage dem zuständigen Ligenleiter mitzuteilen und muss von beiden Teams bestätigt sein. Erfolgt dies nicht, wird das Spiel gegen den Verursacher mit 0:5 gewertet.
Kommt es bei einem Team mehrfach in einer Saison zu Spielabsagen oder Spielverlegungen, wird ab der zweiten Absage das jeweilige Spiel ebenfalls mit 0:5 gegen den Verursacher gewertet. Ein Nachholspiel findet in diesem Fall nicht statt.
Absagen mit weniger als 72 Stunden Vorlauf werden zusätzlich mit einer Gebühr gemäß Gebührenordnung sanktioniert.
Die verhängte Strafe ist vor dem nächsten Saisonspiel vollständig zu begleichen. Andernfalls wird das Team bis zum Zahlungseingang vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
2.13 Spielerstrafen
Erhält ein Spieler eine Matchstrafe, ist er bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Disziplinarausschuss, mindestens jedoch für drei Spiele, gesperrt.
Bei einer zweiten Matchstrafe innerhalb derselben Saison wird der Spieler für den Rest der Saison aus der betreffenden Liga ausgeschlossen.
Erhält ein Spieler eine Spieldauerdisziplinarstrafe, ist er automatisch für das laufende sowie das nächste Spiel gesperrt.
Hiervon ausgenommen sind Spieldauerdisziplinarstrafen, die ausschließlich aufgrund von drei Stockfouls oder vier kleinen Strafen ausgesprochen werden. In diesen Fällen gilt die Sperre nur für das laufende Spiel.
Der Disziplinarausschuss behält sich vor, bei schwerwiegenden Vergehen ein weitergehendes Verfahren nach Maßgabe der gültigen SPO einzuleiten.
2.14 Absitzen von Spielsperren
Alle Spielsperren, insbesondere Matchstrafen und Spieldauerdisziplinarstrafen, sind in der Liga oder dem Wettbewerb abzusitzen, in dem sie ausgesprochen wurden.
Ein Einsatz in anderen Ligen oder Wettbewerben ist erst wieder zulässig, wenn die Sperre vollständig verbüßt wurde.
Bei schwerwiegenden Vergehen kann der Disziplinarausschuss eine liga- oder wettbewerbsübergreifende Sperre aussprechen.
2.15
Torhüter dürfen an ihren Schienen folgende Zusätze verwenden:
- werkseitig verbaute Elemente, etwa von Rollheim oder Mission
- Rollerfly-Zusätze mit Kunststoffkugeln
2.16 In allen Ligen gilt für Spieler und Schiedsrichter Halbvisierpflicht. Spieler unter 18 Jahren sind verpflichtet, einen Vollgesichtsschutz zu tragen.
2.17 In den Nachwuchsligen ist ein Oberkörperschutz in Form eines Girdle-Shirts zulässig. Brustpanzer, wie sie im Eishockey oder Skaterhockey verwendet werden, sind grundsätzlich verboten, auch dann, wenn einzelne Teile entfernt wurden.
2.18 Steht einem Team am Spieltag kein Torhüter zur Verfügung, muss ein Feldspieler als Torhüter eingesetzt werden. Fällt der Torhüter während des Spiels aus, ist eine angemessene Umkleidepause zu gewähren. Der Einsatz von Torhütern anderer Teams ist nicht zulässig.
3. Spielberechtigung
3.1 Allgemeine Voraussetzungen
Es dürfen ausschließlich Spieler eingesetzt werden, die über einen gültigen Spielerpass verfügen.
Der Spielerpass ist vom Teamleiter ausschließlich online über das Portal der DIHL unter https://www.dihl.de zu beantragen. Nach Genehmigung wird der Spieler in die Spielerpass- bzw. Lizenzliste des jeweiligen Vereins aufgenommen.
Spieler ohne gültigen Spielerpass sowie gesperrte Spieler sind nicht spielberechtigt. Ausnahmen sind ausgeschlossen.
Die Spielerpass- bzw. Lizenzliste kann vor jedem Spiel digital durch die Schiedsrichter eingesehen und geprüft werden.
Lizenzierte Spieler haben sich bis zur abschließenden Prüfung und Freigabe des Spielberichtsbogens durch die Schiedsrichter mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Als Ausweisdokumente gelten insbesondere Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Ein Spieler kann grundsätzlich nur für einen Verein gemeldet sein. Ausnahmen ergeben sich ausschließlich aus den Regelungen zur Doppel-Spielberechtigung.
3.2 Doppel-Spielberechtigung
Eine Doppel-Spielberechtigung ist jährlich innerhalb des Transferfensters über den Verbandsaccount zu beantragen. Voraussetzung ist ein gültiger Spielerpass.
Die Doppel-Spielberechtigung gilt jeweils nur für eine Saison und ist zulässig für:
- Jugendspieler
- U21-Spieler
- Ü45-Spieler
- Spieler in Spielgemeinschaften
Bei Spielgemeinschaften bleibt der Spielerpass dem Heimatverein zugeordnet. Damit ein Spieler für eine Spielgemeinschaft eingesetzt werden darf, ist eine Doppellizenz erforderlich. Dies begründet jedoch kein generelles Spielrecht für zwei Mannschaften.
3.3 Einsatz in Play-offs und Finalturnieren
Für Play-offs und Finalturniere sind nur Spieler spielberechtigt, die in der laufenden Saison mindestens zwei Spiele für ihre Mannschaft absolviert haben.
Spieler ohne diese Spielberechtigung werden wie Spieler ohne Lizenz behandelt.
3.4 Einsatz in mehreren Mannschaften
Ein Spieler darf grundsätzlich nur in einer Mannschaft gemeldet werden. Ausnahmen gelten für:
- Juniorenspieler einschließlich U21
- Ü45-Spieler
- Vereine mit mehr als einer Mannschaft in unterschiedlichen Ligen
Für den Einsatz von Spielern der ersten Mannschaft in der zweiten Mannschaft gilt:
- Pro Spieltag dürfen maximal zwei Spieler eingesetzt werden, die im Kader des letzten Spiels der ersten Mannschaft standen.
- Ein Spieler gilt als festgespielt, wenn er mehr als 30 % der Saisonspiele der ersten Mannschaft absolviert hat. In diesem Fall ist ein Einsatz in der zweiten Mannschaft nicht mehr zulässig, auch nicht mit Doppellizenz.
3.5 Sonderregelungen
Für jede Liga können vor Beginn der Saison Sonderregelungen festgelegt werden.
Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Spieler, die zwischen Mannschaften wechseln dürfen, sowie die Kriterien für einen Festspielstatus.
Die Sonderregelungen werden rechtzeitig vor Saisonbeginn vom Verein beantragt oder durch die DIHL festgelegt und in Anlage 1 zu dieser SPO bekannt gemacht.
Sonderregelungen gelten jeweils nur für eine Saison und sind jährlich zu überprüfen sowie bei Bedarf anzupassen.
3.6 Pokalwettbewerb
Im Pokalwettbewerb darf ein Spieler pro Saison nur für eine Mannschaft eingesetzt werden.
Ausnahmen gelten ausschließlich für Jugendspieler, U21-Spieler und Ü45-Spieler, sofern diese ordnungsgemäß gemeldet sind.
3.7 Mindestkader
Die Mindestanzahl an Spielern für die Teilnahme an einem Spiel beträgt:
- 6 Feldspieler
- 1 Torhüter
Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, gilt das Team als nicht angetreten. Das Spiel wird mit 5:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet.
3.8 Spielerpassantrag
Der Spielerpass kann ausschließlich über das Online-Portal der DIHL beantragt werden.
Ein Antrag ist während der gesamten Saison möglich, sofern der betreffende Spieler zuvor noch keinen Spielerpass im DIHL besessen hat.
Nach Genehmigung des Antrags ist der Spieler sofort spielberechtigt.
3.9 Spielerwechsel
Ein Spielerwechsel ist der Wechsel eines Spielers von einem Verein zu einem anderen Verein innerhalb des Verbandes.
Der Antrag ist vom neuen Verein online über die DIHL zu stellen.
Spielerwechsel sind nur innerhalb des Transferfensters vom 31.10. bis 14.04. zulässig.
Ein Wechsel außerhalb dieses Zeitraums ist nur in folgenden Fällen möglich:
- der bisherige Verein löst sich auf
- für den bisherigen Verein wurde noch kein Spiel bestritten
Nach Genehmigung des Wechsels und Aktualisierung des Spielerpasses ist der Spieler sofort spielberechtigt.
3.10 Gewertete Spiele
Wird ein Spiel gemäß Ziffer 2.12 als gewonnen gewertet, gilt es als absolviertes Spiel für alle lizenzierten und einsatzfähigen Spieler der nicht absagenden Mannschaft. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Teilnahmeberechtigung nach Ziffer 3.3.
3.11 Einheitliche Spielkleidung
In der 1. Bundesliga müssen Mannschaften einheitliche Trikots, Helme und Hosen tragen.
Bei Verstößen wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,00 € erhoben.
In allen anderen Ligen wird ein einheitliches Erscheinungsbild empfohlen, insbesondere im Hinblick auf öffentliche Außendarstellung und Social Media.
4. Spieltermine / Anfangszeiten / Schriftverkehr
4.1 Die offiziellen Spieltermine und Anfangszeiten werden auf der Homepage der DIHL veröffentlicht. Die jeweiligen Ligenleiter legen die Spieltermine nach Ablauf des Meldeschlusses fest.
Bei Unstimmigkeiten ist der Ausrichter zu informieren.
Änderungen von Terminen sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Gegners und mit Genehmigung des Ausrichters zulässig. Spielverlegungen sind zusätzlich im WhatsApp-Kanal „Spielverlegungen“ zu melden.
4.2 Spiele können von Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen stattfinden, sofern diese nicht unter gesetzliche Ruhetagsregelungen fallen.
Spiele dürfen nicht während Nationalmannschaftslehrgängen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften oder sonstigen internationalen Wettbewerben angesetzt werden.
Spielverlegungen auf solche Termine sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Mannschaften zulässig.
4.3 Spielbeginn und Aufwärmzeit
Einzelspiele beginnen zur offiziell angesetzten Startzeit mit dem ersten Anspiel.
Für Einzelspiele beträgt die Aufwärmzeit 15 Minuten und beginnt 30 Minuten vor Spielbeginn.
Im Turniermodus kann die Zeit zwischen zwei Spielen zum Aufwärmen genutzt werden.
4.4 Schriftverkehr
Der gesamte Schriftverkehr des Ausrichters mit den Mannschaften erfolgt über die jeweiligen Teamleiter, insbesondere per WhatsApp-Community und E-Mail.
Wurde kein Teamleiter benannt, erfolgt die Zustellung an die Geschäftsstelle des betreffenden Vereins.
Post, Fax und E-Mail sind als Zustellungswege zulässig und rechtsverbindlich.
Rechnungen werden per E-Mail versandt. Die korrekte E-Mail-Adresse sowie die Rechnungsanschrift sind dem Ausrichter bis zum 15.01. mitzuteilen.
5. Pucks / Spielberichte / Ergebnisdienst
5.1 Offizielle Pucks
Der offizielle Spielpuck der Marke Stilmat ist für den Spielbetrieb verbindlich.
Pucks können direkt beim Partner Hockey Shop Forster bestellt werden.
Jedes Team hat mindestens 20 Pucks in guter Qualität für Aufwärmen und Spiel bereitzustellen.
Fehlen ausreichende oder geeignete Pucks, wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
5.2 Spielberichte und Ergebnisse
Sämtliche Spielberichte und Ergebnisse werden online über unsere Seite www.dihl.de verwaltet.
Die Ergebnisse sind für die Teams über die Homepage der DIHL einsehbar.
6. Spielbetrieb
6.1 Wettbewerbe
Der Spielbetrieb umfasst insbesondere folgende Ligen und Wettbewerbe:
- 1. Bundesliga Herren / Damen
- Ober- und Landesliga Hessen
- Ober-, Landes- und Bezirksliga Baden-Württemberg
- Ober- und Landesliga Bayern
- Sachsenliga
- Südwestpokal Baden-Württemberg
- Jugendligen
- Ü35-Liga
- DIHL Trophy
6.2 Altersklassen
Der Spielbetrieb wird in folgenden Altersklassen durchgeführt:
- Senioren ab 16 Jahren
- Ü35
- Nachwuchs: U12, U15, U18, U21
6.3 Jahrgänge Jugend
Für die Saison 2026 gelten folgende Jahrgänge:
- U21: Jahrgang 2005 und jünger
- U18: Jahrgang 2009 und jünger
- U15: Jahrgang 2012 und jünger
- U12: Jahrgang 2015 und jünger
Mädchen dürfen jeweils ein Jahr älter in der entsprechenden Altersklasse eingesetzt werden.
In den U15- und U18-Ligen darf pro Mannschaft ein Over-Age-Torhüter eingesetzt werden, der höchstens ein Jahr älter ist als die jeweilige Altersgrenze.
Für reine Damenmannschaften gilt in der U18-Liga keine Altersbeschränkung.
6.4 Termine und Meldefristen
Der Spielbetrieb beginnt am 01.04. und endet am 30.11.
Bewerbungen zur Ausrichtung von Wettbewerben können bis zum 01.04. eingereicht werden.
6.5 Spielzeiten
Es gelten folgende Spielzeiten:
- Einzelspiele aller Ligen: 4 x 15 Minuten
- Turnierspiele Senioren, U21 und Ü35: 2 x 20 Minuten
- Turnierspiele U12, U15 und U18: 2 x 15 Minuten
Ablauf bei Unentschieden
Seniorenbereich
- Verlängerung: 3 gegen 3 für 5 Minuten im Sudden-Death-Modus
- kein Sieger nach der Verlängerung: Penaltyschießen mit je 3 Schützen, Heimteam beginnt
- kein Sieger nach der ersten Runde: Tie-Break-Verfahren mit je 1 Schützen, Gastteam beginnt
Nachwuchsbereich
- Penaltyschießen mit je 3 Schützen, Heimteam beginnt
- kein Sieger nach der ersten Runde: Tie-Break-Verfahren mit je 1 Schützen, Gastteam beginnt
6.6 Festlegung der Spielmodi
Die Ligen legen den jeweiligen Modus nach Meldeschluss im Rahmen des Teamleitermeetings fest.
Die SPO regelt die Altersklassen, die Spielzeiten sowie die Form des Wettbewerbs, insbesondere Einzelspiel- oder Turniermodus.
6.6.1 Spielmodi
In folgenden Ligen wird im Einzelspielmodus mit einer Spielzeit von 4 x 15 Minuten gespielt:
- 1. Bundesliga
- Oberliga Hessen
- Oberliga Baden-Württemberg
- Landesliga Hessen
- Landesliga Baden-Württemberg
- U18
- U15
Im Turniermodus spielen:
- 1. Bundesliga Damen
- Ober- und Landesliga Bayern
- DIHL Trophy
- U12
6.7 Spielplatzbeschaffenheit / Unterbrechungen / Spielabbruch / Regen
Die Schiedsrichter prüfen die Spielfeldbedingungen vor Spielbeginn.
Ein Spiel darf nicht durchgeführt werden, wenn:
- Schutzvorrichtungen fehlen
- die Spielfläche ungeeignet ist
- die Beleuchtung unzureichend ist
- eine Gesundheitsgefährdung besteht
Bei höherer Gewalt, insbesondere Stromausfall oder Witterungseinflüssen, ist zunächst eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten. Diese kann auf bis zu 60 Minuten verlängert werden, wenn eine Fortsetzung des Spiels absehbar erscheint.
Ein endgültiger Spielabbruch erfolgt, wenn die Bedingungen nicht innerhalb dieser Zeit hergestellt werden können.
Kommt es zu einem Spielabbruch infolge von Übergriffen oder sonstiger Gefährdung, ist das Spiel fortzusetzen, wenn dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich ist.
Wird ein Spiel durch schuldhaftes Verhalten eines Teams abgebrochen, wird es gegen dieses Team gewertet.
6.8 Mercy Rule
Im Nachwuchsbereich läuft die Spielzeit weiter, sobald eine Tordifferenz von 10 Toren erreicht ist.
Sinkt die Tordifferenz im weiteren Spielverlauf wieder unter 10 Tore, wird erneut mit gestoppter Zeit gespielt.
7. Ordnungsgelder / Bearbeitungsgebühren
7.1 Schiedsrichter
Jeder Verein muss für die Saison 2026 mindestens einen Schiedsrichter stellen.
Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, wird ein Ordnungsgeld gemäß Gebührenordnung erhoben. Zusätzlich erfolgt ein Abzug von 3 Punkten.
8. Gebühren
8.1 Teilnahmegebühren
Für die Teilnahme am Spielbetrieb sind Startgebühren und Lizenzgebühren zu entrichten. Die Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung.
Die Gebühren sind bis zum 31.03. zu überweisen.
Bei Nichtzahlung erfolgt der Ausschluss aus dem Spielbetrieb.
9. Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichter und Zeitnehmer
9.1 Zeitnehmer
In allen Ligen stellt das Heimteam bzw. das ausrichtende Turnierteam die Zeitnehmer.
Bei Finalturnieren sind die Zeitnehmer durch alle anwesenden Teams gleichermaßen zu stellen.
9.2 Zahlung der Schiedsrichter
Das Heimteam ist verpflichtet, die Schiedsrichter vor Spielbeginn zu bezahlen.
9.3 Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichter
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach Entfernung und Spielklasse.
Ab einer einfachen Fahrtstrecke von 200 km erhält der Schiedsrichter zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40,00 €.
10. Schiedsrichterregelung
10.1 Verpflichtung zur Schiedsrichterstellung
Jeder Verein ist verpflichtet, für jedes gemeldete Herrenteam mindestens einen Schiedsrichter zu stellen.
Bei Nichterfüllung werden folgende Sanktionen verhängt:
- Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 €
- Abzug von 3 Punkten in der laufenden Saison
10.2 Einsatzpflicht
Jeder gemeldete Schiedsrichter muss während der Saison mindestens drei Spiele mit jeweils 60 Minuten leiten.
11. Ausstellung von Bescheiden und Zahlung von Gebühren
11.1 Ausstellung von Bescheiden
Für die Ausstellung von Bescheiden und Gebührenbescheiden ist der DIHV zuständig.
11.2 Gebühren für Rechtsverfahren
Gebühren, die im Rahmen von Rechtsverfahren entstehen, verbleiben beim DIHV.
12. Rechtsbehelfsbelehrung und Nutzung von Bildern
12.1 Einspruch
Einsprüche gegen Entscheidungen auf Grundlage dieser SPO können innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich, begründet und unter Beifügung geeigneter Nachweise per Einschreiben eingereicht werden.
Zuständig ist die Geschäftsstelle des DIHV zu Händen des Vorsitzenden der Berufungskammer.
12.2 Einspruchsgebühr
Es gilt die in der Gebührenordnung festgelegte Einspruchsgebühr.
12.3 Nutzung von Bildern und Videos
Mit der Anmeldung zur Liga und dem Betreten der Spielstätte erklären sich Spieler, Schiedsrichter und Offizielle damit einverstanden, dass Bilder und Videos, die im Rahmen des Spielbetriebs, bei Turnieren oder sonstigen Veranstaltungen des DIHV bzw. der DIHL entstehen, durch den Verband und die Liga genutzt werden dürfen.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung für:
- Veröffentlichungen auf der offiziellen Website
- soziale Medien
- Printmaterialien
- Pressemitteilungen
- Marketingmaßnahmen
- Dokumentationen
Die Nutzung erfolgt im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb und der Verbands- bzw. Ligaarbeit.
Die Urheberrechte verbleiben beim jeweiligen Fotografen bzw. Rechteinhaber. Ansprüche auf Vergütung oder Honorierung durch abgebildete Personen bestehen nicht.
Ein Widerspruch gegen die Verwendung ist nur in begründeten Ausnahmefällen schriftlich beim DIHV einzureichen. Über den Antrag entscheidet der Verband nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die unautorisierte Verwendung oder Verbreitung von Bildern durch Dritte kann vom Verband verfolgt und geahndet werden.
13. Salvatorische Klausel
13.1
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser SPO durch den DIHV-Vorstand, durch Dritte oder durch gerichtliche Entscheidung geändert oder für unwirksam erklärt werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Frankenthal, 31.12.2025
Sven Reutter
Präsident
Deutscher Inline Hockey Verband e.V.
Anlage 1 zur Spielordnung (SPO) – Saison 2026
Oberliga Hessen
Es nehmen 8 Mannschaften teil. Jede Mannschaft bestreitet 7 Einzelspiele.
Da die Anzahl der Heimspiele unterschiedlich ausfällt, werden die Schiedsrichterkosten pro Spiel geteilt. Jede Mannschaft trägt damit rechnerisch die Kosten für einen Schiedsrichter pro Spiel.
Die Plätze 1 bis 4 werden im Modus „Best of 3“ ausgespielt. Die Mannschaften auf Platz 1 und 2 der Hauptrunde haben Heimrecht. Das Finale wird ebenfalls im Modus „Best of 3“ ausgetragen.
Ein Spiel um Platz 3 findet nicht statt.
Die Plätze 5 bis 8 spielen ein Finalturnier. Die entstehenden Kosten werden gleichmäßig auf die vier beteiligten Teams verteilt.
Zusätzlich gilt: Die ersten Spiele um die Plätze 1 bis 4 finden an einem Wochenende an einem Tag statt. Am nächsten oder übernächsten Wochenende werden die zweiten Spiele am Samstag und etwaige dritte Spiele am Sonntag ausgetragen.
Bundesliga Süd (Bayern)
Die Penzberger Otter dürfen zwei Spieler einsetzen, die in einem anderen Verein spielen.
Jugendliga U18
Drei Mannschaften spielen im Turniermodus mit einer Spielzeit von 2 x 20 Minuten. Es finden fünf Turniere statt.
Anlage 2 zur Spielordnung (SPO) – Saison 2026
1. Allgemeines
1.1 Die Gebührenordnung regelt die ordentlichen Verbindlichkeiten, insbesondere Lizenzgebühren, Kursgebühren und vergleichbare Abgaben, sowie außerordentliche Verbindlichkeiten wie Mahngebühren und Gebühren bei Verstößen gegen die Ordnungen des Deutschen Inline Hockey Verbands (DIHV).
1.2 Gebühren werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle des DIHV erhoben.
2. Beschlussfassung und Gültigkeit
2.1 Die Gebührenordnung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung. Änderungen, die allgemeine Regelungen des Spielbetriebs betreffen, treten mit Beginn der auf die Beschlussfassung folgenden Saison in Kraft.
2.2 Für jedes Verbandsmitglied gilt die Gebührenordnung für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller während der Mitgliedschaft fällig gewordenen Forderungen. Dies gilt entsprechend auch für Vereine, die am Spielbetrieb des DIHV teilnehmen oder teilgenommen haben.
3. Gebührenübersicht
3.1 Ligagebühren
- 1. Bundesliga: 550 €
- Oberliga: 450 €
- Landesliga: 450 €
- Bezirksliga: 400 €
- Jugendligen: 350 €
4. Spielerpassgebühren
4.1 Spielerpass
- Erwachsene: 10 € pro Spieler, einmalig
- Jugendliche: 5 € pro Spieler, einmalig
Ein einmal erstellter Spielerpass verfällt nicht und behält seine Gültigkeit.
4.2 Spielerwechsel
- Erwachsene: 15 € pro Spieler
- Jugendliche: 10 € pro Spieler
5. Verpflichtung zur Schiedsrichterstellung
5.1 Regelung
Jeder Verein ist verpflichtet, für jedes gemeldete Team im Erwachsenenspielbetrieb mindestens einen Schiedsrichter zu stellen.
Jeder gemeldete Schiedsrichter muss zudem mindestens 180 Spielminuten pro Saison absolvieren.
5.2 Strafen bei Nichterfüllung
- Ordnungsgeld: 300 €
5.3 Kosten Schiedsrichterausbildung
- Ausbildungskosten: 70 €
6. Spielbezogene Gebühren / Ordnungsgelder
6.1 Schiedsrichtergebühren
| Spiele pro Referee | U15 | U18 | U21 | BZL | LL | OL | 1. Liga |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 100 € | 100 € | 105 € | 100 € | 105 € | 115 € | 125 € |
| 2 | 120 € | 120 € | 130 € | 125 € | 130 € | 140 € | 160 € |
| 3 | 140 € | 140 € | 155 € | 150 € | 155 € | 165 € | 195 € |
| 4 | 160 € | 160 € | 180 € | 175 € | 180 € | 190 € | 230 € |
6.2 Nichtantreten zum Spiel oder kurzfristige Absage
Ein Nichtantritt zu einem Spiel oder eine Absage weniger als 72 Stunden vor Spielbeginn wird wie folgt geahndet:
- Jugend und U21: 200,00 €
- Bezirksliga: 300,00 €
- Landesliga: 350,00 €
- Oberliga: 400,00 €
- Bundesliga: 500,00 €
Die Zahlung muss vor dem nächsten Spiel erfolgt sein. Andernfalls wird das Team bis zur vollständigen Begleichung des Betrags vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
6.3 Ungenügende Anzahl an Pucks
Teams müssen mindestens 20 Pucks pro Team für das Warm-up bereitstellen.
Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 € erhoben.
6.4 Verstoß gegen die Kleiderordnung
In der Bundesliga müssen Teams einheitliche Helme, Trikots und Hosen tragen.
Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 € pro Spiel erhoben.
6.5 Spielstrafen
- Matchstrafe: 50 €
- Spieldauerstrafe: 25 €
Bei Spieldauerstrafen nach drei Stockfouls entfällt die Gebühr.
7. Einspruchsgebühren
7.1 Gebühr bei Einsprüchen
Für Einsprüche ist vorab eine Gebühr in Höhe von 300 € zu überweisen.
7.2 Bankverbindung
Kontoinhaber: Deutscher Inline Hockey Verband e.V.
IBAN: DE58 5309 3200 0001 6765 12
8. Schlussbestimmungen
Alle in dieser Gebührenordnung genannten Gebühren gelten für die jeweilige Saison und sind verbindlich. Änderungen oder Anpassungen werden rechtzeitig kommuniziert.
Frankenthal, 31.12.2025
Sven Reutter
Präsident
Deutscher Inline Hockey Verband e.V.
